Verstellmeldungen Bezirk Sissach 

·     Verstellmeldung (TSV, Art. 19a)

   Kennzeichnung von Bienenständen und Meldung des Verstellens

    Bienenstände sind von aussen gut sichtbar mit der kantonalen Identifikationsnummer zu kennzeichnen. Bevor Bienen in einen anderen Inspektionskreis verbracht werden, muss der Imker oder Imkerin dies dem Bieneninspektor des alten sowie des neuen Standorts melden. Der Bieneninspektor des alten Standortes führt nötigenfalls eine Gesundheitskontrolle durch. Das Verstellen von Begattungseinheiten auf Belegstationen muss nicht gemeldet werden.

 

  • Beim Verstellen von Bienen in einen anderen Inspektionskreis muss beiden Bieneninspektoren (des Herkunfts- und Zielortes) VOR dem Verstellen (mind. 2 Tage vorher) gemeldet werden.
  • Innerhalb des Inspektionskreises ist es nicht "zwingend" aber empfehlenswert dem Bieneninspektor eine Meldung zu erstatten, hingegen sollte der Vertrauensperson des neuen Standortes immer eine Meldung erstattet werden.